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FAQs sense electra / Foto: Schiefertafel mit einem Fragezeichen

Ihre Fragen? – Unsere Antworten!

Für einen schnellen Überblick haben wir für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt.

Sense electra – Kurz und knapp

Wir sind ein Energiedienstleister, der Wärme-Contracting und Messstellenbetrieb für Gewerbekunden und Vermieter anbietet. Darüber hinaus führen wir noch weitere Energiedienstleistungen durch und suchen für Sie passende Strom- und Wärmetarife.

  • Messstellenbetreiber – als Messstellenbetreiber verantworten wir alle nötigen Arbeitsabläufe und Verwaltungsaufgaben rund um Ihre Strom- und Gasversorgung.
  • Contracting-Unternehmen – als Ihr Energie-Partner stellen wir elektrische und thermische Energie für Sie bereit. Diesbezüglich sind wir auf den Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) spezialisiert. Wir bauen, planen und finanzieren Ihre neue Energieanlage.

Ansprechpartner

Jeder Kunde hat einen persönlichen Ansprechpartner. Dieser wird Ihnen nach der Kontaktaufnahme mit sense electra zugeteilt.

Wärmeversorgung

Füllen Sie unser Kontaktformular aus und erkundigen Sie sich nach einem individuellen Angebot für einen neuen Wärmelieferanten. Dafür benötigen wir von Ihnen nur Ihren jährlichen Verbrauch.

Unser Wärmelieferungsangebot richtet sich nach Ihrem persönlichen Wärmebedarf und ist abhängig von den derzeitigen Marktbedingungen. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles, kostenloses Angebot.

Ihre Wärmeabrechnung basiert auf der Leistung und dem Verbrauch Ihrer Energieversorgungsanlage. Dazu erhalten Sie monatlich postalisch eine Abrechnung.

Stromversorgung

Ganz einfach. Tragen Sie in unser Kontaktformular den Wunsch, Ihren Stromanbieter zu wechseln, ein. Anschließend übernehmen wir alle weiteren Wechselformalitäten für Sie – selbstverständlich kostenlos.

Unsere Stromtarife sind abhängig von den derzeitigen Strommarktbedingungen und von Ihrem Energieverbrauch. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Stromabrechnung intelligente Messsysteme – Ihre Energieverbrauchsdaten übertragen wir in eine elektronische Datenbank und speichern diese sicher auf unserem Server ab. Auf diesen Daten basierend erstellen wir Ihre monatliche Abrechnung. Anschließend bekommen Sie diese bequem nach Hause zugeschickt.

Stromabrechnung öffentliches Stromnetz – Sie erhalten von uns monatlich postalisch eine Abrechnung über den aus dem öffentlichen Stromnetz verbrauchten Strom.

Stromabrechnung Blockheizkraftwerk – Sie erhalten von uns monatlich postalisch eine Abrechnung über den aus dem Blockheizkraftwerk verbrauchten Strom.

Die Ablesung Ihres Stromzählers erfolgt elektronisch und per Fernauslesung.

Contracting

Contracting umfasst die Kooperation zwischen einem Contractor (Dienstleister) und einem Contracting-Nehmer (Kunde).

Unsere Contracting-Angebote umfassen die Energieversorgung mit Strom, Wärme und Kälte.

Es wird zwischen zwei Formen unterschieden:

Energiespar-Contracting: In dieser Form des Contractings garantiert der Contractor dem Contracting-Nehmer verbindlich seine Einsparpotentiale für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Energieliefer-Contracting: Der Contractor liefert dem Contracting-Nehmer die gewünschte Energiedienstleistung in Form eines Full-Service-Paketes, dies beinhaltet Planung, den Einbau und die Finanzierung.

Contracting verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch Ihrer Immobilien und Ihres Unternehmens sowie Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.

  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit
  • Hohe und stabile Versorgungssicherheit
  • Senkung der C02-Emissionen
  • Senkung Ihrer Energiekosten

Intelligente Messsysteme

Intelligente Messsysteme sind eine neue Art von Stromzählern. Sie kombinieren eine moderne Messeinrichtung und eine Kommunikationseinheit.

Intelligente Messsysteme unterstützen den Kommunikationsfluss im Energienetz. Zudem machen sie Ihre Energieverbrauchsdaten sichtbar.

  • Energieeinsparung durch angepasstes Nutzungsverhalten
  • Erfassung der Messwerte in Echtzeit oder im 15 Minuten Takt
  • Digitale Übermittlung der Messdaten an Ihren Messstellenbetreiber
  • Einblick in Ihre Verbrauchsdaten und Stromabrechnung
  • Variable Tarifmöglichkeiten

Ein direkter Nachteil ist nicht ersichtlich. Jedoch sollte sichergestellt werden, dass die Messdaten auf dem Server sehr gut gesichert sind. Unberechtigte Dritte könnten ansonsten ggf. Rückschlüsse von den Nutzungsdaten auf die Verhaltensweisen bzw. Produktionsweisen ziehen.

Blockheizkraftwerk

Ein Blockheizkraftwerk ist eine hocheffiziente Energieerzeugungsanlage. Dieses kompakte Heizkraftwerk produziert gleichzeitig Wärme und Strom.

  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Reduktion der Energiekosten
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit
  • Gebäudewertsteigerung
  • Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
  • Unabhängigkeit vom Stromversorger

Aus ökonomischer und ökologischer Sicht betrachtet gibt es keine klar erkennbaren Nachteile.

Ein Blockheizkraftwerk ist besonders rentabel für Immobilien mit einem kontinuierlichen Wärmebedarf, beispielsweise für:

  • Gewerbe- und Industrieunternehmen mit prozessbedingten Wärmebedarf
  • Schwimmbäder
  • Krankenhäuser
  • Verwaltungsobjekte
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser

Ausführliche Informationen finden Sie unter „Blockheizkraftwerk“. Im Rahmen eines Wärme-Contractings stellen wir Ihnen bei Bedarf ein BHKW bereit.

Energieausweis

Ein Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Er liefert Ihnen wichtige Informationen über den Energieverbrauch und Modernisierungsbedarf Ihrer Immobilie. Der Energieausweis ist seit dem 01.10.2008 ein Pflichtdokument.

Bei Neubauten sowie bei der Neuvermietung und dem Verkauf von Wohnungen oder Gebäuden muss ein Energieausweis vorhanden sein.

Häuser und Wohnungen, die nach 2008 erbaut wurden, modernisierte und nicht-modernisierte Altbauten, d.h. Häuser die vor 2008 erbaut wurden, mit 1-4 Wohnungen sowie Altbauten mit 5 Wohnungen benötigen einen Energieausweis.

Verbrauchsorientierter Ausweis bzw. Verbrauchsausweis:

Die Ermittlung der Daten auf dem Energieausweis erfolgt anhand des erfassten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre, z. B. durch Heizkostenabrechnungen. Der Verbrauchsausweis kann vom Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden und ist aufgrund des geringeren Aufwandes zur Datenerhebung günstiger als ein Bedarfsausweis.

Bedarfsorientierter Ausweis bzw. Bedarfsausweis:

Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist umfangreicher als die des Verbrauchsausweises, weil dieser mehr Faktoren, wie beispielsweise die Bausubstanz und die Anlagentechnik des Gebäudes, berücksichtigt. Darum liefert der Bedarfsausweis aussagekräftigere Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes.

Ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird, ist abhängig von den Wohneinheiten und dem Baualter des Wohngebäudes.

Bedarfsausweis:

  • Bei Neubauten
  • Bei Wohngebäuden mit 1-4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977

Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: 

  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen
  • Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
  • Wohngebäude mit 1-4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, die aber die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllen

Bei Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Gewerbe- und Einkaufszentren wird ein „Energieausweis für Nichtwohngebäude“ benötigt. Bei diesem fließen noch die Energiebedarfe für die Beleuchtung und die Lüftungs- und Klimaanlage mit ein.

Alle Neubauten benötigen einen Energiebedarfsausweis. Gleichfalls ist ein Energieausweis bei Neuvermietung und dem Verkauf von Wohnungen und Gebäuden  erforderlich, zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

  • Einsicht in die Energieeffizienz der Immobilie
  • Einblick bzw. Ausblick auf die Energiekosten der Immobilie
  • Effektive Modernisierungsplanung möglich

Es gibt keine erkennbaren Nachteile eines Energieausweises.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis finden Sie hier:

Energieaudit

Ein Energieaudit dient dazu, die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu überprüfen und diese anschließend durch verschiedene ermittelte Maßnahmen zu verbessern. Energieaudits sind für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Er muss alle 4 Jahre wiederholt durchgeführt werden. Energieaudits sind quasi die Vorstufe zur Einführung eines Energiemanagementsystems. Dabei kann ein Energieaudit als Teil eines vollständigen Energiemanagementsystems angesehen werden.

Seit dem 05. Dezember 2015 ist die Durchführung eines Energieaudits nach der gesetzlichen Norm DIN EN 16247-1 für alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sind, verpflichtend. Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) besteht keine Energieaudit-Nachweispflicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grafik, Übersicht bezüglich der Energieauditverpflichtung: Nicht-KMUs und kommunale Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet; KMUs können ein Audit freiwillig durchführen

  • Geringerer Aufwand als die Implementierung eines Energiemanagementsystems
  • Energiefresser werden aufgedeckt
  • Erste wirksame Maßnahmen zur Energiesenkung können anschließend unternommen werden

Es gibt keine ersichtlichen Nachteile, schließlich werden Ihnen dadurch die Energieflüsse bzw. größten Energiefresser bewusst gemacht. Zudem werden Ihnen Verbesserungsvorschläge zur Beseitigung dieser unterbreitet. Im Vergleich zu einem Energiemanagementsystem ist die Effizienz eines Energieaudit jedoch geringer. Grund dafür ist, dass meist nur vereinzelte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unternommen werden und nicht das ganzheitliche System und verschiedene Prozesse untersucht werden können.

Ausführliche Informationen zum Energieausweis finden Sie hier:

Energiemanagementsystem

Ein Energiemanagementsystem ist ein in die Prozesse eines Unternehmens integriertes System zur Steigerung der Energieeffizienz, dass wiederum zur Senkung der Betriebskosten führt.

Es besteht für Unternehmen keine Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems. Jedoch ersetzt es die Verpflichtung zur Durchführung der Energieaudits für Nicht-KMUs und kommunale Unternehmen. Eine Integration ist aber allen Unternehmensarten zu empfehlen.

  • Ganzheitliche Betrachtung der Energieflüsse und Prozesse, die mit Energieverbräuchen in Zusammenhang stehen
  • Langfristige Energieeffizienzsteigerung
  • Senkung der Betriebskosten
  • Mitarbeiter werden mit eingebunden
  • Positive Außenwirkung
  • Finanzielle staatliche Förderung
  • Die Implementierung eines Energiemanagementsystems ersetzt die Energieauditverpflichtung

Es gibt keine erkennbaren Nachteile. Für die Implementierung eines Energiemanagementsystems sollten ausreichend Zeitressourcen zur Verfügung stehen. Diese Zeitinvestition lohnt sich jedoch auf jeden Fall aufgrund der aus dem Energiemanagementsystem resultierenden dauerhaften Senkung der Betriebskosten.

Haben Sie noch weitere Fragen oder Interesse, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gern.
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