BHKW-Anlagen-Förderungen der Bundesländer

Nehmen Sie die Förderangebote Ihres Bundeslandes für Ihr BHKW-Vorhaben wahr und erhalten Sie hier einen ersten Eindruck über die vielfältigen Möglichkeiten!

Förderungen nach Bundesländern

Erkundigen Sie sich, ob Sie für Ihr jeweiliges Bundesland zusätzliche Förderungen mit Ihrem Blockheizkraftwerkvorhaben in Anspruch nehmen können.

Fast alle Bundesländer bieten solche Förderungen an. Diese unterscheiden sich untereinander bei den Voraussetzungen. Aufgrund der Vielzahl der Förderungen und Richtlinien listen wir diese hier nicht im Detail auf.

Informieren Sie sich zusätzlich in Ihrer Stadt oder Kommune, welche Möglichkeiten es in Ihrer Region gibt. Fragen Sie dabei genau nach, ob die Programme mit den BAFA und KfW-Förderungen kombinierbar sind.

Bitte lesen Sie sich immer die Bedingungen zur Förderung auf der offiziellen Seite des jeweiligen Förderprogrammes gut durch.

Diese Seite soll Ihnen einen groben Überblick über die Förderprogramme verschaffen und als Grundlage für Ihre weiteren Recherchen dienen.

Aufgrund des Umfanges der Voraussetzungen zur Förderung, kann hier nur ein kurzer Auszug abgebildet werden.

Ob das Förderprogramm zu ihrem geplanten Vorhaben passt, muss individuell entschieden werden.

Baden-Württemberg

"CO2-Minderungsprogramm" aus dem Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtige:a. KMU, Kommunen, gemeinnützige Vereine, Privatpersonen
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg
  • Voraussetzung BHKW: Eine BHKW-Begleitberatung sowie die Erneuerung von Heizungsanlagen durch Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien.
  • Höhe: max. 30% der Investitionskosten, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50%, dies ist abhängig von der Art der Maßnahme und der CO2-Minderung. Höchstbetrag: 200.000€, Bagatellgrenze: 3.000€.

Anträge können vom 21.12.2020 bis zum 30.11.2022 gestellt werden.

Tourismusinfrastrukturprogramm

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mind. 50% beteiligt sind
  • Fördergebiet: Baden-Württemberg
  • Voraussetzung BHKW: Das BHKW muss in touristischen Einrichtungen eingesetzt werden.
  • Höhe: Bei der Errichtung eines BHKWs sind nur 50 % der Investitionskosten zuwendungsfähig.

Inkrafttreten des Programmes am 01.04.2018.

Bayern

Energiekredit Kommunal Bayern

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Schulverbände
  • Fördergebiet: Bayern
  • Voraussetzung BHKW: Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/ Kälteerzeugung durch u.a. wärmegeführte Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen (Einzelmaßnahme). Das BHKW befindet sich in einem Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Ausgenommen sind ölbetriebene KWK-Anlagen.
  • Höhe: 20% des zugesagten Betrags, maximal 200€ pro m2

Bayerisches Energiekreditprogramm/Energiekredit

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
  • Fördergebiet: Bayern
  • Voraussetzung BHKW: Anschaffung oder Modernisierung von u.a. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn keine Förderung nach dem EEG bzw. dem KWKG in Anspruch genommen wird. Maßnahmen führen zu mind. 10 % (EK5) bzw. 30 % (EK6) Energieeinsparungen, je nach Programmvariante.
  • Höhe: Höchstbetrag: 10 Mio. € als Darlehen, Bagatellgrenze: 25.000€,
    Nach erbrachtem Nachweis zur geplanten Energieeinsparung, gibt es folgende Tilgungszuschüsse: Energiekredit (EK5): 1 Prozent Tilgungszuschuss, Energiekredit Plus (EK6): 2 Prozent Tilgungszuschuss.

Energiekredit Gebäude

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: KMU der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler,
  • Fördergebiet: Bayern
  • Voraussetzung BHKW: Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung durch u.a. wärmegeführte Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen als Einzelmaßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Betriebsgebäuden. Den „Energiekredit Gebäude“ erhält man auch für die Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme von geförderten Maßnahmen, z. B. Entsorgung von Altanlagen und Planungskosten. Alle Maßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
  • Höhe: Darlehenshöhe zwischen 25.000€ bis 10 Mio. €, bei Einzelmaßnahmen: 21,0 % Tilgungszuschuss; max. 210€ pro m2

Berlin

Derzeit keine Förderprogramme für Blockheizkraftwerke

Aktuell fanden wir keine passenden Förderprogramme speziell für den Einbau von BHKW für Gewerbetreibende.

Schauen Sie stattdesse hier vorbei:

Energiedienstleistungen eines Experten von Planung, Einbau bis Wartung

Brandenburg

Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: Unternehmen (die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden)
  • Fördergebiet: Brandenburg
  • Voraussetzung BHKW: Die Errichtung einer KWK-Anlage muss eine Energieeinsparung von mind. 10 % erzielen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dem EEG oder KWKG ist für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
  • Höhe: Darlehenshöhe bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. €

RENplus – Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen für wirtschaftlich tätige Organisationen (RENplus 2014-2020)

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
  • Fördergebiet: Brandenburg
  • Voraussetzung BHKW: Die elektrische Leistung muss bis zu 1 MW betragen, die Amortisationszeit bei drei Jahren. Die Kriterien einer Hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung entsprechend der Richtlinie 2012/27/EU müssen erfüllt sein. Das BHKW muss eine Vollbenutzungsstundenzahl von mind. 4.000 h/a aufweisen. EEG geförderte Anlagen sind ausgeschlossen von der Förderung. Die Kumulierungsregeln des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sind zu berücksichtigen.
  • Höhe: In Abhängigkeit von der Art der Maßnahme, Bagatellgrenze: 2.500€

Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien bis zum 31.12.2022.

Bremen

Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: KMU
  • Fördergebiet: Bremen
  • Voraussetzung BHKW: Es wird eine Investition in die Errichtung eines BHKWs über 50 kWel geplant. Das BHKW trägt zur Energieeinsparung, geringeren Primärenergieeinsatz und zur Verringerung des CO2-Austoßes bei.
  • Höhe: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Diese Förderrichtlinie ist gültig vom 01.01.2021 bis 30.06.2024.

Wohnungsbauförderung – Modernisierungsförderung

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
  • Fördergebiet: Bremen
  • Voraussetzung BHKW: Die Errichtung eines BHKWs muss als Modernisierungsmaßnahme von Wohnraum erfolgen und die bestehende alte Heizanlage wird umgerüstet. Die Förderung gilt für Modernisierungen von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen, wobei die Wohnung u.a. älter als 25 Jahre sein muss. Die Förderung ist an weitere umfangreiche Bedingungen geknüpft.
  • Höhe: Darlehenshöhe: bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten und bis zu 40.000€ je Wohneinheit. Bagatellgrenze: 7.500€ je Wohnung.

Hamburg

Energiewende in Unternehmen – Intelligente Einbindung in die Energieversorgung

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Unternehmen
  • Fördergebiet: Hamburg
  • Voraussetzung BHKW: Gefördert wird die Errichtung eines BHKW, wenn dieses alleine oder im Verbund strommarktorientiert betrieben wird oder wenn das BHKW die überschüssige Wärme in Wärmenetze einspeist. Die Installation muss zur Minderung des CO2-Austoßes führen. Weiterhin muss die Amortisationszeit mehr als 3 Jahre betragen. Eine weitere Bedingung zur Förderung ist, dass die KWK-Anlage zur Stabilisierung der Stromnetze beiträgt oder/und zur Flexibilisierung des Energieverbrauchs/ der Energieeigenerzeugung im Unternehmen in Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz beiträgt.
    Nicht gefördert werden u.a. Anlagen, die eine Förderung auf Grundlage des EEG erhalten, zudem ist die Installation von gebrauchten Anlagen ausgeschlossen.
  • Höhe: Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Anlagentechnik und den prognostizierten, vermiedenen CO2-Minderung durch die Maßnahme, max. 15 Mio. €, bei Wärmenetzen max. 20 Mio. €

Die Förderung ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Erneuerbare Wärme

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Unternehmen, Privatpersonen, Verband/Vereinigung
  • Fördergebiet: Hamburg
  • Voraussetzung BHKW: Die Förderung wird vergeben für den Neubau bzw. die Erweiterung von Wärmeverteilnetzen, dabei muss die eingespeiste Wärme zu 50% aus einer Kombination aus Erneuerbaren Energien bzw. nicht vermeidbarer Abwärme und KWK-Anlage stammen. Zudem werden bestimmte prozentuale Mindestbestandteile vorgegeben, die Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien dabei in Form von Wärme in das Netz einspeisen müssen.

    Eine weitere Förderung im Hinblick auf eine KWK-Anlage ist möglich, wenn Wärmeverteilnetze modernisiert werden und die Wärme zu mind. 50 % aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder einer Kombination aus Abwärme, erneuerbaren Energien und Wärme aus einer hocheffizienten KWK-Anlage stammt. Auch werden Bioenergie-Anlagen (Biomasse und Biogas) gefördert mit einer Nennwärmeleistung größer als 100 kW. Nicht gefördert werden in diesem Förderprogrammteil Anlagen, die bereits eine Förderung nach dem KWKG oder dem EEG erhalten.
  • Höhe: Die Förderhöhe ist abhängig von der Maßnahme. Maximal werden je Vorhaben 200.000€ gefördert.

Die Förderung ist bis zum 31.12.2023 befristet.

Hessen

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen
  • Fördergebiet: Hessen
  • Voraussetzung BHKW: Eine Förderung für eine KWK-Anlage kann unter der Einzelbestimmung „Förderung intensiver kommunaler Maßnahmen“ möglich sein. Die Maßnahme muss der Reduzierung des Energieverbrauchs dienen und nach den Richtlinien des Landes Hessen nach § 3 des Hessischen Energiegesetzes (HEG) zur Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommnunalrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.
  • Höhe: Die Zuschusshöhe liegt bei 30 % bis 100 %, abhängig von der Art und dem Umfang des Vorhabens.

Die Richtlinie ist gültig vom 01.11.2019 bis zum 30.06.2021.

Förderung der energetischen und stofflichen Biomassenutzung

  • Förderart: kostenfreie Vorfeldberatung, Zuschuss
  • Förderberechtigte: öffentliche und private Träger
  • Fördergebiet: Hessen
  • Voraussetzung BHKW: Das BHKW muss als Pilot- und Demonstrationsvorhaben dienen, um aufzuzeigen, wie unter Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung feste Biomasse stofflich und energetisch verwendet werden kann. Die entwickelte Anlage muss dabei auch im Hinblick auf einen kommerziellen Einsatz einsetzbar sein.
  • Höhe: Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung, die Höhe ist dabei abhängig vom jeweiligen Projekt, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die einzelnen Fördersätze finden sich auf der Seite zur Förderung.

Niedersachsen

Derzeit keine Förderprogramme für Blockheizkraftwerke

Aktuell fanden wir keine passenden Förderprogramme speziell für den Einbau von BHKWs für Gewerbetreibende.

Schauen Sie stattdesse hier vorbei:

Nordrhein-Westfalen

NRW/EU. KWK-Investitionskredit

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: Unternehmen
  • Fördergebiet: NRW
  • Voraussetzung BHKW: Es muss in eine neues BHKW investiert werden oder ein bestehendes muss modernisiert werden. Weitere Bedingungen sind:
    - die neue KWK-Anlage muss eine Leistung von über 50 kWel erbringen,
    - die Umrüstung/ Erweiterung bestehender Anlagen, die eine Leistung von über 50 kWel aufweist, bewirkt, dass die Anlage anschließend KWK nutzen kann,
    - die Umrüstung/Erweiterung bestehender Anlagen muss eine anschließende Nutzung von KWK ermöglichen, wobei diese Anlage eine Leistung über 50 kWel erbringen muss.
    Nicht förderfähig sind noch nicht marktreife oder nicht hochgradig innovative Techniken.
  • Höhe: Darlehenshöhe 50.000€ bis 2,5 Mio. €, zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten.

Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II

  • Förderart: Zuschuss, Darlehen
  • Förderberechtigte: KMU, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
  • Fördergebiet: NRW
  • Voraussetzung BHKW: Das BHKW muss am Standort errichtet werden, dabei muss der Bezug zur Abwasserbehandlung beziehungsweise bei der Abwärmenutzung oder Nutzung von Bewegungsenergie zu öffentlichen Abwasseranlagen gegeben sein.
  • Höhe: Abhängig von der Art und dem Umfang des Vorhabens, ob als Darlehen oder Zuschuss ist abhängig vom Programmbereich.

Der Erlass trat zum 01.04.2017 in Kraft und läuft zum 31.12.2022 aus.

Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Unternehmen, Vereine, Verbände
  • Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern
  • Voraussetzung BHKW: Es muss sich um eine investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung, insbesondere Biomassenutzung (zum Beispiel Holzpellets, Holzscheitheizanlagen) handeln. KWK-Anlagen, die bereits durch das EEG gefördert werden oder eine anderweitige Beteiligung am Strommarkt vorgesehen ist, erhalten keine Förderung.
  • Höhe: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 20.000€ betragen. Die Anteilfinanzierung beträgt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bis zu 50 % und bei Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50 %.

Verwaltungsvorschrift tritt am 31.12.2023 außer Kraft.

Rheinland Pfalz

Aktuell keine Förderprogramme

Spezielle Förderungen für Gewerbetreibende zur Installation von Blockheizkraftwerken konnten wir aktuell nicht finden.

Schauen Sie bei den bundesweiten Fördermöglichkeiten vorbei:

Glühbirne, Münzstapel und eine Pflanze auf Erde

Saarland

Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP)

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften saarländischer Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Fördergebiet: Saarland
  • Voraussetzung BHKW: Die Maßnahme muss zur Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Das BHKW muss als Modellvorhaben der kombinierten Kraft-Wärme(Kälte)-erzeugung installiert werden.
  • Höhe: Anteilfinanzierung, je nach Vorhaben bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze: 20.000€ Förderanträge können bis 2023 gestellt werden. Die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme muss bis spätestens 30.06.2023 erfolgen.

Die Verwaltungsvorschrift ist gültig vom 03.05.2019 bis 31.12.2023.

Weiterführende Informationen zur ZEP-Richtlinie:
https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/energie/foerderprogramme/zep_kommunal_2014-2020.html

Sachsen

Aktuell keine Förderprogramme für Blockheizkraftwerke

Zurzeit konnten wir keine Förderprogramme zur BHKW-Installation für Gewerbekunden finden. Passende Fördermöglichkeiten können Sie aber auch hier finden:

Ein nachhaltiges Modellhaus auf einem Ordner mit Kostenverteilung

Sachsen-Anhalt

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte:  Unternehmen
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Voraussetzung BHKW: Es werden hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungs-Anlagen gefördert, die Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Investition muss dabei zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes des Unternehmens beitragen. Unterstützt werden nur neu installierte oder modernisierte KWK-Anlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen im Vergleich zu einer getrennten Wärme- und Stromerzeugung.
    Als beihilfefähige Kosten gelten zusätzliche Investitionskosten für die Ausrüstung der Anlage, um im Vergleich zu herkömmlichen Kraftwerk oder Heizsystem mit derselben Kapazität als hocheffiziente Anlage betrieben zu werden. Weiterhin sind Investitionskosten beihilfefähig, wenn sie zu einer Erhöhung des Effizienzgrades einer bereits  bestehenden und als hocheffizient eingestuften Anlage verwendet werden.
    Nicht gefördert wird der Neueinbau von KWK-Anlagen aus nicht-erneuerbaren Energiequellen. Eine kombinierte Förderung mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) ist nicht möglich.
    Außerdem muss der Nachweis über ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem erbracht werden.
  • Höhe: Max. 500.000€ je Unternehmen, abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße, dabei müssen aber mindestens 50.000€ selbst investiert werden.

Die Förderung kann bis zum 30.6.2021 in Anspruch genommen werden.

IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte:  KMU, Existenzgründer/in
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Voraussetzung BHKW: Die Investition in ein BHKW muss zur Verbesserung der Energieeffizienz des Produktionsprozesses beitragen. Außerdem muss die Primärenergieeinsparung im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre mindestens 10 % betragen. Unternehmen von primär landwirtschaftlicher Produktion oder der Fischerei und Aquakultur sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
  • Höhe: Die Darlehenshöhe muss mind. 25.000€ und darf maximal 3 Mio. € betragen. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs betragen.

IB-Grunderwerbsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT)

  • Förderart: Darlehen
  • Förderberechtigte: KMU, Existenzgründer/in
  • Fördergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Voraussetzung BHKW: Das BHKW muss zu einer Steigerung der Energieeffizienz in sanierten Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen führen. Dabei muss eine Primärenergieeinsparung von mindestens 10% im Vergleich zum Durchschnittswert der letzten drei Jahre nachgewiesen werden.
    Das Darlehen wird u. a. nicht an Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur sowie an Unternehmen der primären landwirtschaftlichen Produktion gewährt sowie für exportbezogene Tätigkeiten.
  • Höhe: Mindestbetrag 25.000€, Höchstbetrag 3 Mio. €. Das Darlehen kann bis zur vollen Hohe des Finanzierungsbedarfs gewährt werden.

Schleswig-Holstein

Förderung investiver touristischer Projekte sowie investiver Maßnahmen zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein
  • Voraussetzung BHKW: Förderfähig sind Maßnahmen, die Modellvorhaben zur energetischen Optimierung sind und dabei in überwiegend touristisch genutzten öffentlichen Infrastrukturen eingesetzt werden (z. B. Erlebnisbäder). Sie müssen einerseits hinsichtlich ihrer Wirkung über gesetzliche Standards hinausgehen und andererseits auch sehr gut auf andere Infrastrukturen des gleichen Typs übertragbar sein sowie eine überdurchschnittliche Verringerung des Energie- und Treibhausemissionsverbrauchs aufweisen. Sind diese Voraussetzungen gegeben gelten weitere Voraussetzungen für die Installation eines BHKW:  vor Installation muss geprüft werden, inwiefern eine leitungsgebundene Wärmeversorgung im jeweiligen Objekt geeignet ist. Bei Eignung können BHKWs mit einem Primärfaktor der gleich oder größer als 0,7 gefördert werden. Das BHKW kann sowohl mit fossilen, als auch mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Gefördert werden auch der Spitzenlastkessel und die Wärmespeicher.
    Eine Förderung kann auch gewährt werden, wenn eine fossile Heizungsanlage gegen ein BHKW mit Erdgasantrieb ausgetauscht wird. Dafür muss jedoch nachgewiesen werden, dass eine Wärmeversorgung Dritter nicht möglich ist.
  • Höhe: Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze: 50.000€

Die Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Landesprogramm Wirtschaft – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderberechtigte:  Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
  • Fördergebiet: Schleswig-Holstein
  • Voraussetzung BHKW: Die Wärme des BHKW muss Teil eines Wärmenetzes sein und dabei 75 % betragen oder 50 % aus einer Kombination aus erneuerbarer Energie, KWK-Wärme oder Abwärme betragen. Hinzu kommt, dass mindestens 20 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen muss. Als Erneuerbare Energie im Sinne der Richtlinie gilt dabei auch Wärme aus KWK-Anlagen, wenn diese im Rahmen eines Fertigungs- oder Industrieprozesses als Abwärme entsteht. Wenn Biomasse als erneuerbare Energie eingesetzt wird, dann erhöht sich der Mindestanteil auf 50 %.
    Eine weitere Voraussetzung ist die Einsparung von Kohlendioxid gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung. Nicht förderfähig sind jedoch KWK-Anlagen mit fossilen Brennstoffen.
  • Höhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, je Vorhaben mindestens 50.000€ und maximal 1 Mio. €.

Diese Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Thüringen

Derzeit keine Förderprogramme für Blockheizkraftwerke

Aktuell fanden wir keine passenden Förderprogramme speziell für den Einbau von BHKWs für Gewerbetreibende.

Schauen Sie stattdesse hier vorbei:

Energiedienstleistungen eines Experten von Planung, Einbau bis Wartung

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