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leuchtende Gluehbirne auf Strasse - weitere Energiedienstleistungen neben Einbau von Blockheizkraftwerken

Energiedienstleistungen

Effektives und nachhaltiges Energiesparen kann ganz einfach sein. Dabei helfen Ihnen unsere vielfältigen Energie-Dienstleistungsangebote. Wir informieren Sie gern in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten.
Folgende Energiedienstleistungen bieten wir Ihnen an:

Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1

Die erste Maßnahme, um Energiefresser im Betrieb zu ermitteln, ist die Durchführung eines Energieaudits. Ein Energieaudit ist die Bestandsaufnahme der Energieverbräuche in einem Unternehmen. Dieses ist seit 2015 verpflichtend für Unternehmen durchzuführen, die in der EU ansässig und nach der Definition der EU-Kommission kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind.

Bei der Durchführung eines Energieaudits werden die Energieverbräuche von internen oder externen Energieauditoren gemessen, z. B. von Produktmaschinen und der Beleuchtung. Dadurch können Einsparpotentiale ermittelt werden. Zudem werden Maßnahmen für eine effizientere Energienutzung entwickelt. Dies führt wiederum zu Energieeinsparungen und der Senkung von Betriebskosten.

Vorteile eines Energieaudits

  • Reduzierung der Energiekosten
  • Kosteneinsparung
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Einsparung von CO2
  • Staatliche Förderung für KMUs
  • Steuervergünstigungen

Verpflichtung zum Energieaudit

Aufgrund des Energiedienstleistungsgesetzes (EDLG) sind größere und verbundene Unternehmen seit dem 05. Dezember 2015 dazu verpflichtet, ein Energieaudit gemäß der gesetzlichen Norm DIN EN 16247-1 nachzuweisen. Dieses muss alle vier Jahre wiederholt durchgeführt werden. Andernfalls werden Geldbußen bis zu 50.000€ fällig. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können ein Energieaudit freiwillig durchführen. Die empfohlenen Maßnahmen müssen anschließend aber nicht verpflichtend umgesetzt werden. Dennoch: die entwickelten Maßnahmen sind nicht einfach nur gut gemeinte Ratschläge, denn mit ihnen lässt sich bares Geld sparen.

Ist Ihr Unternehmen dazu verpflichtet einen Energieaudit durchzuführen?

Grafik: Übersicht bezüglich der Energieauditverpflichtung: Nicht-KMUs und kommunale Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet; KMUs können ein Audit freiwillig durchführen

Kosten und Dauer eines Energieaudits

Die Kosten eines Energieaudits sind u. a. abhängig von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Prozesse. Sie liegen zwischen 2.000€ und 10.000€. Bei mehreren Standorten können die Kosten durch den erhöhten Zeitaufwand drüber liegen.
Die Durchführung eines Energieaudits dauert in etwa 2 Monaten bis zu einem Jahr. Dies ist abhängig von bereits vorhandenen Energiedaten.

Energieaudit – Schritt für Schritt erklärt

Anhand der Verbrauchsdaten, die aus dem Energieaudit gewonnen wurden, kann anschließend ein komplexeres Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt werden.
Ein Energiemanagementsystem bewirkt eine kontinuierliche und dauerhafte Verbesserung des Einsatzes von Energien im Unternehmen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Energieaudit und Energiemanagementsystem? Ein Energieaudit erfolgt nicht in dem gleichen Umfang wie ein Energiemanagementsystem. Es kann somit nicht den gleichen Effekt erzielen. Wir empfehlen die Einführung eines Energiemanagementsystems, wenn Sie Ihre Energie- und Geldkosten dauerhaft senken wollen.

Gern stellen wir Ihnen weitere Informationen zum Thema Energieaudits bereit. Außerdem führen wir diese auch für Sie durch. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Energieaudit durchführen müssen, beraten wir Sie gern.

Vorgehensweise beim Energieaudit

Steuervergünstigungen

Bei der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 kann ein Antrag auf Steuerentlastung für Strom- und Energieverbrauch gestellt werden. Dafür muss das Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehören. Die Grundlage bildet die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Verbindung mit dem Stromsteuergesetz (StromStG) oder dem Energiesteuergesetz (EnergieStG). Eine Erlassung, Erstattung oder Vergütung der Stromsteuer wird nur gewährt, wenn die Steuerbelastung für Energie pro Kalenderjahr einen Betrag von 1000€ übersteigt.

Eine weitere finanzielle, aber indirekte Förderung kann anhand der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) beantragt werden. Hierfür müssen bestimmte Anforderungen bezüglich Strommenge, Stromkostenintensität und Energieeffizienz erfüllt werden, um ab einer bestimmten Strommenge geringere EEG-Umlagen zahlen zu können.

Weiterführende Informationen:
Merkblatt für Energieaudits vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa)

Erstellung von Energieausweisen

Ein Energieausweis ist das Aushängeschild für die Energieeffizienz einer Immobilie. Er liefert wichtige Informationen sowohl über den Energieverbrauch, als auch über den Modernisierungsbedarf Ihres Gebäudes.

Der Ausweis ist mit einer Farbskala versehen. Diese bringt zum Ausdruck, auf welcher Energiestufe das Haus eingeordnet werden kann. Demzufolge erhalten Sie einen ungefähren Überblick bezüglich der anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten.

Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument und hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Sie können diesen für Ihre Immobilie bei unseren Energieberatern beantragen.

Abbildung eines Energieausweises.

Welche Gebäude benötigen welchen Energieausweis?

Ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird, ist abhängig von den Wohneinheiten und dem Baualter des Wohngebäudes. Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gewerbe- und Einkaufszentren benötigen ein  „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Bei diesem fließen noch die Energiebedarfe für die Beleuchtung und die Lüftungs- und Klimaanlage mit ein.

Verbraucherausweis

Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Energieverbrauchsdaten des Gebäudes. Den Angaben im Ausweis liegen die Energieverbräuche der letzten drei Jahre zugrunde. Diese werden z. B. durch die Heizkostenabrechnung ermittelt.

Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger hinsichtlich der Abbildung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Es werden mehr Faktoren, z. B. die Bausubstanz und die Anlagentechnik des Gebäudes, berücksichtigt. Dadurch ist der Bedarfsausweis umfangreicher in seiner Erstellung.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Beantworten Sie einfach die Fragen und erfahren Sie, welcher Energieausweis für Sie erforderlich ist.

Für welches Gebäude möchten Sie einen Energieausweis erstellen?
Für Bestandsgebäude
Für Neubauten
Für Gewerbegebäude
Wie viele Wohnungen besitzt das Wohngebäude?
Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohnungen
Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohnungen
Wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt?
Ja
Nein
Sind die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt?
Ja
Nein
Sie haben Wahlfreiheit!
Sie können sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
Zurück
Sie haben Wahlfreiheit!
Sie können sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
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Sie haben Wahlfreiheit!
Sie können sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
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Sie benötigen einen Bedarfsausweis.
Diesen können Sie sich gern mit unserer Hilfe erstellen lassen.
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Sie benötigen einen Bedarfsausweis.
Diesen können Sie sich gern mit unserer Hilfe erstellen lassen.
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Sie benötigen einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäudes.
Diesen können Sie sich gern mit unserer Hilfe erstellen lassen.
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Günstige Strom- und Wärmetarife erhalten

Sie haben das Gefühl, dass Sie zu viel für Strom oder Wärme bezahlen, obwohl Sie verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung in Ihrem Betrieb unternommen haben? Kontaktieren Sie uns und fragen Sie nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot für einen alternativen Energieversorger. Unsere Strom- und Gastarife sind abhängig von den derzeitigen Strommarktbedingungen und Ihrem Energieverbrauch.

Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, schließen wir den Vertrag für Sie ab. Anschließend kümmern wir uns auch um die Verwaltungsaufgaben, die bei einem Versorgerwechsel entstehen.

Zahlen Sie nur so viel, wie Sie auch verbrauchen

Damit Sie nur so viel zahlen wie Sie verbraucht haben, überprüfen wir, ob Ihr neuer Strom- oder Wärmeversorger fehlerfrei abgerechnet hat und geben Ihnen anschließend eine Rückmeldung.

Nach Abschluss des Vertrages steht Ihnen weiterhin Ihr persönlicher Kundenbetreuer bei Rückfragen oder auftretenden Problemen in Bezug auf die Energielieferung jederzeit zur Verfügung.

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