
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Ein gutes Energiemanagementsystem entscheidet über die Auslegung Ihrer Wirtschaftlichkeit, die Einstufung Ihrer Energieeffizienz sowie über eine umweltbewusste Energieversorgung. Durch die Einführung von Systemen und Prozessen werden ungenutzte Potentiale erschlossen, wodurch Sie Geld einsparen können.
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Das Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 5001 ist ein internationaler Standard. Dieser wurde im Juni 2011 eingeführt. Es ist anwendbar in allen Unternehmen – und dabei branchen- und größenunabhängig. Eine Pflicht zur Installation dieses Systems besteht nicht. Dennoch: die Einführung eines Energiemanagementsystems lohnt sich für alle Unternehmen.
Der Gesetzgeber fördert auch finanziell die Implementierung eines Energiemanagementsystems. Wenn Unternehmen ein Energiemanagementsystem installieren, sind sie dadurch von Ihrer Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 befreit.
Vorteile eines EnMS
- Dauerhafte und stetige Senkung der Energiekosten
- Finanzielle Förderung durch den Gesetzgeber
- Reduktion der Umweltbelastung
- Positives Unternehmensbild & Imagepflege
- Steuervergünstigungen
Ziel eines EnMS
Indem die Energieflüsse und Prozesse in einem Unternehmen transparent gemacht werden, können diese analysiert und verbessert werden. Dies führt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz eines Unternehmens. Außerdem wird die Energienutzung dauerhaft optimiert. Wichtig dabei ist die Einbindung der Mitarbeiter. Denn durch eine Bewusstmachung dieser gegenüber einer effizienten Energienutzung, tragen Sie zur Umsetzung bei.
Durch- und Einführung eines Energiemanagementsystems

Mögliche Steuervergünstigungen
Wenn Sie ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen und Ihr Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehört, können Sie einen Antrag auf Steuerentlastungen für Strom- und Energieverbrauch stellen. Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Verbindung mit dem Stromsteuergesetz (StromStG) oder dem Energiesteuergesetz (EnergieStG) bildet dafür die Grundlage. Eine Entlastung von der Stromsteuer kann nur gewährt werden, wenn die Steuerbelastung für Energie pro Kalenderjahr einen Betrag von 1000 € übersteigt.
Zudem ist sie an die Rentenversicherungsbeiträge des Unternehmens gekoppelt. Weiterhin ist eine indirekte finanzielle Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Beantragung erfolgt in Bezug auf die besondere Ausgleichsregelung (BesAR). Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Anforderungen zur Strommenge, Stromkostenintensität und Energieeffizienz beachten. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.
Weiterführende Informationen zu bundesweiten Förderprogrammen für Unternehmen im Bereich Energieeffizienz finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/foerderprogramme-unternehmen.html
Einen tiefgehenden Einblick in das Thema Energiemanagementsysteme liefert die Broschüre des Umweltbundesamts (Neuauflage Dezember 2019): „Energiemanagementsystme in der Praxis“ (PDF)