Wir kaufen Ihren überschüssigen Solarstrom

Endet Ihre EEG-Vergütung bald? Wir kaufen Ihnen Ihren Solarstrom ab, den Sie nicht verbrauchen. Kontaktieren Sie uns einfach kostenfrei. Erfahren Sie rasch den Preis für Ihren Solarstrom.

    Solarstrom Preisanfrage

    Wir kaufen Ihre Übermenge an Solarstrom. Kostenfrei anfragen und Preis für Ihren Solarstrom erhalten.

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    Wir nehmen Solarstrom ab
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    Ihre EEG-Förderung ist demnächst beendet? Dies sollten Sie jetzt tun

    Für alle Solaranlagen-Besitzer finden wir eine gute Lösung, wenn Ihre Förderung bald ausläuft. Wir kaufen Ihnen Ihren Strom ab, den Sie nicht selbst verbrauchen.
    Nach dem Ende Ihrer Förderlaufzeit ist es nicht erforderlich Ihre Photovoltaikanlage umzurüsten oder abzubauen. Sie brauchen keine Investition zu tätigen. Produzieren Sie einfach weiter Ihren Solarstrom und erhalten Sie dafür eine Vergütung. Teilen Sie uns nur die Strommenge mit, die Sie jährlich abgeben möchten. Dann erhalten Sie schnell ein Angebot von uns.

    Kraftwerk mit erneuerbarer Solarenergie vor Wolkenhimmel

    Tragen Sie einfach die Abgabemenge Ihres Solarstroms ein. Schon erhalten Sie umgehend ein Preisangebot von uns.

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      Solarpanel mit Wolkenspiegelung

      Was geschieht nach der EEG-Förderung?

      Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung für Solarstrom. Bevor die Förderlaufzeit und die Gewährung der Einspeisevergütung vorbei sind, sollten Sie als PV-Anlagenbesitzer entscheiden, wie Sie nun vorgehen wollen.
      Diese Möglichkeiten haben Sie:

      1. Solaranlage umrüsten
      2. Photovoltaikanlage neu bauen
      3. PV-Anlage abbauen
      4. Verkauf Ihres überschüssigen Solarstroms

      Die ersten drei Optionen sind sehr kostenintensiv und mit weiteren Investitionen verbunden. Am einfachsten und günstigsten ist es, Ihren Solarstrom an einen passenden Abnehmer zu verkaufen.

      Thema Einspeisevergütung

      Installation und Wartung von einem Solarpanel auf einem Dach

      Was ist die EEG-Vergütung?

      Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) Anfang der 2000er sollte der Ausbau erneuerbarer Energien langfristig gefördert werden. Dazu wurde eine EEG-Umlage eingeführt. Diese sieht vor, dass alle Stromverbraucher über einen Anteil ihrer Stromkosten eine EEG-Abgabe zahlen. Einzelne Unternehmen sind davon ausgenommen, wenn sie einen bestimmten Stromverbrauch überschreiten.
      Mit dieser Abgabe wird der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen, wie z. B. Solaranlagen, erhalten für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz eine Vergütung.
      Der Vergütungssatz ist festgelegt und bleibt konstant für die gesamte Förderlaufzeit. Die Vergütung verringert sich allerdings regelmäßig. Dies hat zur Folge, dass PV-Anlagen, die jetzt ans Netz gehen, eine andere Vergütung bekommen, als Solaranlagen vor zehn Jahren.
      Ziel der EEG-Umlage ist, dass Technologien für erneuerbare Energien sich am Markt etablieren können, ohne finanzielle und staatliche Hilfe.

      Wenn die Vergütung für Solarstrom endet

      Das EEG-Gesetz besagt, dass die Förderlaufzeit von Solaranlagen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ausgelegt ist. PV-Anlagenbesitzer erhalten zwanzig Jahre eine Vergütung für die Einspeisung Ihres Solarstroms ins öffentliche Stromnetz: die sogenannte EEG-Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage und Typ (Freifläche oder Gebäude).

      Ende 2020 beschloss der Gesetzgeber eine bis Ende 2027 befristete Anschlussregelung von Ü20-Solaranlagen. In dieser wurde festgelegt, dass Anlagenbetreiber weiterhin ihren Solarstrom ins Netz einspeisen dürfen. Sie erhalten für Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe, sondern als Vergütung den „Jahresmarktwert Solar“.

      auf einer Wiese aufgestellte Solarzellen

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