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    Ihre EEG-Förderung endet bald?
    Das können Sie jetzt tun!

    Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung für Solarstrom.
    Demnach erhalten Solaranlagenbesitzer keine Vergütung mehr für die Einspeisung ihres Solarstroms.

    Wir haben die Lösung für alle Solaranlagenbesitzer, deren Förderlaufzeit bald endet. Denn wir kaufen jeglichen Strom,
    der nicht selbst verbraucht wird, einfach ab.

    Sie müssen Ihre Photovoltaikanlage nach Ende der Förderlaufzeit somit weder umrüsten, noch abbauen und sparen sich weitere Investitionen. Stattdessen können Sie weiterhin Solarstrom produzieren und für diesen eine Vergütung erhalten.

    Was ist die EEG-Vergütung?

    Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ Anfang der 2000er sollte der Ausbau erneuerbarer Energien langfristig gefördert werden. Hierfür wurde eine EEG-Umlage eingeführt. Diese funktioniert so, dass alle Stromverbraucher über einen Anteil ihrer Stromkosten eine EEG-Abgabe zahlen. Einzelne Unternehmen sind davon ausgenommen, wenn sie einen bestimmten Stromverbrauch überschreiten.

    Mit der Abgabe wird wiederum der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert, wodurch der Klimaschutz vorangetrieben werden soll. Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen, erhalten für die

    Einspeisung ihres erzeugten Stroms, ins öffentliche Stromnetz, eine Vergütung. Der Vergütungssatz ist festgelegt und bleibt konstant für die gesamte Förderlaufzeit. Jedoch verringert sich die Vergütung ebenso regelmäßig. Daraus folgt, dass PV-Anlagen, die jetzt ans Netz gehen, eine andere Vergütung erhalten, als Solaranlagen vor zehn Jahren.

    Grund dafür ist, dass der Kostendruck Anbieter dazu bringen soll noch effizienter und kostengünstiger zu produzieren. Ziel der EEG-Umlage ist es, dass Technologien für erneuerbare Energien, ohne finanzielle und staatliche Hilfe, sich am Markt behaupten können.

    Warum läuft die Vergütung für Solarstrom aus?

    Im Rahmen des EEG-Gesetzes wurde die Förderlaufzeit von Solaranlagen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren festgelegt. PV-Anlagenbesitzer erhalten für zwanzig Jahre eine Vergütung für die Einspeisung Ihres Solarstroms ins öffentliche Stromnetz, die sogenannte EEG-Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Größe der Anlage und des Typs (Freifläche oder Gebäude).

    Zum 31.12.2020 werden die ersten Solaranlagen zwanzig Jahre alt. Die Anlagenbetreiber müssen nun entscheiden, was mit ihrer Anlage geschehen soll, nachdem die EEG-Förderungen der installierten Solaranlagen enden.

    Ihre EEG-Vergütung endet? Wir kaufen Ihre Übermenge an Solarstrom.
    Kostenfrei anfragen und Preis für die Abnahme Ihres Solarstroms erhalten.

    Diese Möglichkeiten haben Sie als PV-Anlagenbesitzer

    Bevor die Förderlaufzeit und somit die Gewährung der Einspeisevergütung endet, sollten PV-Anlagenbesitzer entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Diese Möglichkeiten bieten sich an:

    • Solaranlage umrüsten
    • Photovoltaikanlage neu bauen
    • PV-Anlage abbauen
    • Verkauf überschüssigen Solarstroms

    Die ersten drei Optionen sind sehr kostenintensiv und mit weiteren Investitionen verbunden. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, den Solarstrom an einen passenden Abnehmer zu verkaufen. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel, denn wir kaufen Solaranlagenbesitzern ihren Solarstrom ab und zahlen dafür eine entsprechende Vergütung. Die Solaranlage kann dadurch weiterhin Strom produzieren und der Anlagenbesitzer kann diesen nutzen und verkaufen.

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