Wir kaufen Ihren überschüssigen Solarstrom

Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung für Solarstrom. Demnach erhalten Solaranlagenbesitzer keine Vergütung für die Einspeisung Ihres Solarstroms mehr.

Ihre EEG-Förderung endet bald?
Das können Sie jetzt tun!

Wir kaufen jeglichen Strom, der nicht selbst verbraucht wird, einfach ab.

Nach Ende der Förderlaufzeit müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage:
- nicht umrüsten
- nicht abbauen
- Sie sparen sparen sich weitere Investitionen!

Stattdessen können Sie weiterhin Solarstrom produzieren und für diesen eine Vergütung erhalten.

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    Wir kaufen Ihre Übermenge an Solarstrom. Kostenfrei anfragen und Preis für Ihren Solarstrom erhalten.

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    Was ist die EEG-Vergütung?

    Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ Anfang der 2000er sollte der Ausbau erneuerbarer Energien langfristig gefördert werden. Hierfür wurde eine EEG-Umlage eingeführt. Diese funktioniert so, dass alle Stromverbraucher über einen Anteil ihrer Stromkosten eine EEG-Abgabe zahlen. Einzelne Unternehmen sind davon ausgenommen, wenn sie einen bestimmten Stromverbrauch überschreiten.

    Mit der Abgabe wird wiederum der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert, welches den Klimaschutz vorantreiben soll. Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen, wie z. B. Solaranlagen,

    erhalten für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms, ins öffentliche Stromnetz, eine Vergütung. Der Vergütungssatz ist festgelegt und bleibt konstant für die gesamte Förderlaufzeit. Jedoch verringert sich die Vergütung ebenso regelmäßig. Daraus folgt, dass PV-Anlagen, die jetzt an das Netz gehen, eine andere Vergütung bekommen, als Solaranlagen vor zehn Jahren.

    Grund dafür ist, dass der Kostendruck Anbieter dazu bringen soll noch effizienter und kostengünstiger zu produzieren. Ziel der EEG-Umlage ist es, dass Technologien für erneuerbare Energien, ohne finanzielle und staatliche Hilfe, sich am Markt behaupten können.

    Warum läuft die Vergütung für Solar-Strom aus?

    Im Rahmen des EEG-Gesetzes wurde die Förderlaufzeit von Solaranlagen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren festgelegt. PV-Anlagenbesitzer erhalten für zwanzig Jahre eine Vergütung für die Einspeisung Ihres Solarstroms ins öffentliche Stromnetz, die sogenannte EEG-Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage und Typ (Freifläche oder Gebäude).

    Am 31.12.2020 wurden die ersten Solaranlagen zwanzig Jahre alt. Die Anlagenbetreiber müssen nun entscheiden, was mit ihrer Anlage geschehen soll, nachdem die EEG-Förderungen der installierten Solaranlagen enden.

    PV-Anlage auf Freifläche mit blauem Himmel

    Mit unserem BHKW-Komplettservice zahlen Sie nur den vertraglich festgelegten Grund- und Arbeitspreis Ihres Strom- und Gasverbrauchs - alles andere übernimmt sense electra.

    Diese Möglichkeiten haben Sie als PV-Anlagenbesitzer

    Bevor die Förderlaufzeit und somit die Gewährung der Einspeisevergütung endet, sollten PV-Anlagenbesitzer entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Diese Möglichkeiten bieten sich an:

    • Solaranlage umrüsten
    • Photovoltaikanlage neu bauen
    • PV-Anlage abbauen
    • Verkauf überschüssigen Solarstroms

    Die ersten drei Optionen sind sehr kostspielig und mit weiteren Investitionen verbunden. Am einfachsten und kostengünstigsten ist es, den Solarstrom an einen passenden Abnehmer zu verkaufen.

    An dieser Stelle kommen wir ins Spiel, denn wir kaufen Solaranlagenbesitzern ihren Solarstrom ab. Dafür zahlen wir eine entsprechende Vergütung. Die Solaranlage kann dadurch weiterhin Strom produzieren und der Anlagenbesitzer kann diesen nutzen und verkaufen.

    Wir kaufen überschüssigen Solarstrom.

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